Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Tratte
Tratte, Tratta, f.
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er habe ein haubtmannschafft begehrt in das Niderland zue ziehen, und da er das nicht mögen überkommen, habe er ein tratta begehrt; aldieweil ihm dieselbige auch abgeschlagen wart, so habe ihme N. 100 cronen gegeben, damit er die zehrung bezahlt1607 SchweizId. XIV 1450 Faksimile
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offtmahls kostets bis 20 pro cento vor die tratten, so man thut1676 Savary,Kaufmann II 94
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[solche wechsel-brieffe sollen] nebenst dem protest wieder zuruͤck gesendet werden, ob gleich der jenige, auff welchen die tratta geschehen, ein anders verlangen moͤchte1682 LeipzStO. 70 Faksimile
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ferner soll der trassante dem trassaten fodersamst avisiren auff wesen conto oder rechnung die tratta geschehen und auff was art er sich ... etwa der bezahlung halber revaliren solle1715 Bohn,Kaufmann¹ I 241
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wenn ... an dem andern orte, wo der remittente das geld wieder haben will, solches gezahlet wird, heisset es in absicht des trassantens eine tratta, in absicht aber des remittentens eine remesse1742 Siegel,CJCamb. I 6 Faksimile
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der cammerrath F. ... machte sich hoffnung, nicht ferner ... mit Russland, sondern auch künftig mit Cadix unmittelbar von Leipzig aus zu wechseln, da bisher die tratten in beiderlei reiche über andere auswärtige plätze gehn müssen1787 Hasse,LeipzMesse 279 Faksimile
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der betraßirte difficultiret die tratte zu acceptiren und laut aviso zu bezahlen1747 Zedler 53 Sp. 946
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ueberhaupt ist rechtens, daß, wenn jemand ordre gegeben, auf sich zu traßieren, er auch die tratte anzunehmen pflichtig ist1752 Ludovici,KfmLex.¹ I 162
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traͤget der trassate kein bedenken, die tratte zu acceptiren1767 Ludovici,KfmLex.² I 178
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tratta: ein gezogener wechsel1793 LivlBriefst. 50
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trassirter wechsel (tratte, cambium trassatum): eine das wort "wechsel" enthaltende schrift, in welcher der aussteller einem andern aufträgt, dem vorzeiger des wechsels eine gewisse summe zur bestimmten zeit zu bezahlen1804 Hevelke,JurWB. II 302
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das die herren verhofft gehabt ... zu abzalung der tratta auß Frankfurt mir provision herein zu thon1611 ZHambG. 10 (1899) 7
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[provision,] die der trassat von dem trassirer der zu bezahlen habenden tratte wegen haben soll1742 Siegel,CJCamb. I 15 Faksimile
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tratta: ... die zum zahlen anbefohlne wechselsumme1793 LivlBriefst. 50
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acceptiren: ... schriftlich erklaͤren, daß man eine tratte zur gehoͤrigen zeit bezahlen wolle1798 RepRecht I 156 Faksimile
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[F. soͤlle allen underthanen] lassen zuogan aller veiler kouf ... und us dem hertzogthuom M. in ire gebiet ... zuo füeren, on alle beschwärung einicherlei zöllen, thalionen, trätten oder anders1533 SchweizId. XII 1395 Faksimile
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da die eydgnossen oder jhre angehoͤrige dennzumahlen ausserthalb deß hertzogthumbs Meyland sich mit getreydt versehen wuͤrden, solten sie dasselbige durch das hertzogtumb Meyland frey, ohne bezalung einiger trata, gabella vnd zoͤllen fertigen moͤgen1627 Stettler,SchweizChr. II 171
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das sind aber trattenn, kein überzoll geben müsen von güteren ... die man erlangt uß Italia in unsere land zů fürenn... das ist ein gros beneficium, dan es mag mag menger mitt 14, 15 batzen ein saum fergen, da er sonst mitt einer kronen kümerlich darvon keme, wen er die tratten nitt hette erlangt1572 QSchweizG. 25 S. 329