Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
trassieren
trassieren, v.
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vns soll Roma duc. 72 1/2, die sollen wir F.V. ist vmb souil haben die vnsern von Rom auf vns traxiert1518 NphilMitt. 116 (2015) 154
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als werde ich gezwungen, ein par taußent thlr. auff Ambsterdam zu trassieren, dahin die preiß noch am leidenlichsten a stüber 42 1/2 p. ß 32 gehn1611 ZHambG. 10 (1899) 7
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wegen derer wechsel-brief, die per conto eines tertii auf einen oder andern trassirt werden, derselbe aber bey præsentation ... die acceptation verweigert1654 J.C. Herbach, Verbesserte Wechsel-Handlung (Nürnberg 1726) 438
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soll kein debitor gehalten seyn, vor einiges interesse ... des widerwechsels zu hafften, wo nicht ... erwiesen worden, daß an dem orte, wohin der brieff trassiret gewesen, der creditor wegen zuruͤck gebliebener zahlung anderweit geld auff wechsel nehmen muͤssen1682 LeipzStO. 89 Faksimile
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derjenige, auf den man trassiret oder den wechsel-brief ziehet, welcher der bezogene genennet wird und den wechsel-brief acceptiren, auch in der bestimmten zeit und ort zahlen solle1717 CAustr. III 881 Faksimile
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daß keiner befugt sey, wider diejenige wechsel, so auf einem andern gezogen und trassiret, wegen nicht erfolgter zahlung ... zu protestiren1721 KlugeBeamte IV 1019 Faksimile
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wenn jemand von seinem committenten aviso bekoͤmmt, daß er vor ihn anderswohin trassiret ... habe, so muß der principal dieses negotii auch notam machen ... auf wen trassiret [worden]1742 Siegel,CJCamb. II 243 Faksimile
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hat der trassant den wechsel für fremde rechnung gezogen ... so muß er demjenigen, für dessen rechnung er trassirt hat, wegen alles daraus entstehenden nachtheils gerecht werden1794 PreußALR. II 8 § 961
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wird dieser wechsel von dem trassanten auf sich selbst zahlbar ausgestellt, so ist solcher ein eigener wechsel; wenn er aber von einem andern am andern orte wieder bezahlt werden soll, und auf diesen gezogen ist, so ist es ein trassierter wechselP.C. Scherer, Hdb. d. Wechselrechts III (Frankfurt 1801) 6
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auf jemanden trassieren: einen wechsel auf ihn schreiben, daß er denselben auszahle1801 Adelung² IV 648 Faksimile