Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
tradieren vb.
tradieren , vb. , aus lat. tradere zuerst bei M. Agricola (1545) bezeugt, s. u. 1) übergeben: tradirn ' geben, darbieten ' S. Roth dict. (1572) q 3 a ; juristisch ' übereignen ': soll man erst miethen, ehe man kauft, und wenn das haus einem nicht ansteht, den stab weiter setzen, oder wenn es gut ist, es sich brevi manu tradiren lassen? Hippel über die ehe (1774) 47 ; das pfand (wadium) wurde ... vor zeugen oder gerichtlich tradirt Eichhorn dtsche staats- u. rechtsgesch. (1821) 1, 179 . — 2) insbesondere a) der nachwelt übergeben, überliefern: am aller ersten ... soll der nammen tradirt werden …