Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Tiroler
Tiroler, m.
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die tiroller haben die misbreuch und haimblichen betrug und falsch ... mit dem tuechernSalzbLO. 1526 Bl. 123v
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wird verordnet, daß denen sogenannten thuͤringern, tirolern und arznei-traͤgern das bisher geschehene verkaufen derer medicamente und besonders das hausiren ... nicht mehr gestattet [werden solle]1765 SammlBadDurlach I 484 Faksimile
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[Diebe, die] mit den gestohlen. waren handel treiben und nach art d. tyroler im lande herumstreichen1772 ArchOFrk. 43 (1963) 113
tiroler, adj.
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wenn eine in tiroler landeswaͤhrung aufgerechnete summe auf kammeralpatent reduziret werden soll, so ist aus derselben der 21te theil zu nehmen, und dieser alsdann davon abzuziehen1789 HdbchÖstGes. XV 248 Faksimile