Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Teufelsmal
Teufelsmal, n.
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biß auff die haut geschoren ... solte [hexin] auff die tortur gezogen werden, vnnd nun mehr eine narbe bloß auff der stirn zusehen war, ließ sich der quæstor beduͤncken, es were derselbigen teuffels maͤler eines1598 Remigius,vonUnholden 21