DWB
test·ieren
testieren , verb. , aus lat. testari. 1 1) bezeugen, bestätigen Roth dict. Q 2 a , den besuch der vorlesungen testieren u. dgl. 2 2) letztwi…
FWB
1. ›etw. letztwillig verfügen‹; mit Verschiebung der Bezugsgröße: ›jm. etw. vermachen‹.; 2. ›etw. bezeugen, bestätigen‹.
DRW
testier·ende
Testierende, m., f. wie Testator in zeit der besorglichen sterbsleufden, da die des klainern oder groͤssern raths füegklich nit zubekommen, …
DRW
testieren·s·freiheit
Testierensfreiheit, f. Recht zum Aufrichten von Testamenten (I) so hat er [kriegsman H.] doch sein letsten willen ausserhalb den laͤger, nit…
DWB
testierer , m. einer der testiert, ein testament macht. Nürnb. reformat. 175 b . 178 a . notariatbuch (1588) 11 a ff.
DRW
testier·erin
Testiererin, f. wie Testatorin vnd bekandten alda sie beide, testirer vnd testirerin, daß solchs alles vnd jedes wie verlesen were vnd solt …
Idiotikon
testiereⁿ Band 13, Spalte 1992 testiereⁿ 13,1992
DERW
testier·faehigkeit
Testierfähigkeit, F., ›Fähigkeit ein Testa- ment zu errichten oder zu ändern oder aufzuheben‹, 19. Jh., s. testieren, Fähigkeit
DERW
testier·freiheit
Testierfreiheit, F., ›Freiheit der natürli- chen Person nach Belieben Verfügungen von Todes wegen zu errichten‹, 19. Jh., s. testieren, Frei…
Idiotikon
testier·ung
Testierung Band 13, Spalte 1993 Testierung 13,1993
DRW
testierungsfähig, adj. zur Aufrichtung eines Testaments (I) berechtigt wan ein testament von einer testirungsfehigen persohn bey guter sinnl…
FindeB
testier·vriheit
* tëstiervrîheit stf. Freiheit zur letztwilligen Verfügung Rqv.I
KöblerMhd
testier·vrīheit
testiervrīheit , st. F. nhd. Testierfreiheit, Freiheit zur letztwilligen Verfügung Q.: RqvI (FB testiervrīheit) E.: s. testament, vrīheit, h…