Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Suspension
Suspension, f.
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so absolveret de ... pawes allenn inwoneren des landes tho Ditmersken van allem banne, sancklegere effte suspension myt sodane besckede als na wiset de bulle1540/50 Mensing
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das dem keyserlichen cammergericht, vnuerhindert eynicher restitution, supplication, aduocation oder anderer suspension, vnd auffschleg, sein freier stracker vnuerhinderter lauff gelassen ... werden [soll]RKGO. 1555 II 35 Volltext (und Faksimile)
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ihr kayserl. maj. [befindet sich] gegen dem tuͤrcken in einer frids-handlung und suspension ... der waffen1567 Moser,KreisAbsch. I 452 Faksimile
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was massen wir ... den land-vieh-auffschlag auff eine zeitlang suspendirt gehabt ... aber nun solche suspension allergnaͤdigst widerumb cassirt und auffgehebt1685 CAustr. I 128 Faksimile
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nach solch verflossenen zwei- oder dreimonathlichen termin aber und dannoch zuruckbleibenden einraichung der raitungen denen beambten anfangs mit suspension von der ambtsbedienung anbetrohet und hernach ... die suspension von dem bedienten vertraiten ambt ipso facto vorgenommen [werden]1690 OÖsterr./ÖW. XII 475
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so soll hinkuͤnfftig keine obrigkeit ... mehr als die alte kruglage ... nehmen, auch kein brauer ein mehrers bey einjaͤhriger suspension und endtlichen verlust seiner brau-gerechtigkeit geben1713 CCMarch. IV 4 Sp. 148 Faksimile
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solten einige gefunden werden, die grober und solcher excessen ... uͤberfuͤhret wuͤrden, welche die cantzel weiter zu betreten, sie unwuͤrdig machten, soll der visitator solche dem consistorio sofort denunciiren, damit die suspension wider sie verhaͤnget ... werden koͤnne1715 MagdebKO. 245 Faksimile
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[daß advocaten] an gelde oder mit gefängnis oder auch mit der suspension oder remotion a praxi bestraft werden1765 Lehmann,NLausBauern 131
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eine untersagung der amtsfuͤhrung auf gewisse zeit oder die sogenannte suspension ... findet hauptsaͤchlich sodann statt, wenn jemand sich in seinem amt oder dienst besonders nachlaͤssig bewiesen [haͤtte]1794 Quistorp,GrundsPeinlR.⁵ I 114
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suspension ist eine von dem regenten auf eine bestimmte zeit verfuͤgte entsetzung eines beamten oder eine untersagung der amtsverrichtungen und entziehung der damit verknuͤpften rechte waͤhrend eines gewissen zeitraums1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 296 Faksimile
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[patent] betr. die suspension eines richters, uͤber dessen vermoͤgen concurs ausgebrochen ist1812 SystSammlSchleswH. I 153 Faksimile