Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sudler
Sudler, m.
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das kain südler aus dem haus ze tragen nichts verkauff1505 Schöpf,TirolId. 728 Faksimile
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welcher sudler, marquetenter ... im feld ... essen und trincken ... theurer, als es verordnet und befohlen, verkaufft, sol dajenige, so er mit und bey sich hat, an den proviantmeister ... verbrochen haben1625 v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 326
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[dem Proviantmeister obliegt,] daß die sudler kost zurichten, daran die kriegsleute nicht ihren schaden essen1. Hälfte 17. Jh. ZDKulturg.² 4 (1875) 579
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[unnuͤtzes gesindlein unter den soldaten verhandleten] mit den sudlern, marquatennern gegen zugefuͤhrten wein1710 StaatsKlugheit 493 Faksimile
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werden eitel suddeler, huͤmpeler, soͤker draus, die viel verseumen und niemand nichts zu liebe oder danck machen1534 LutherGesAusg. I 51 S. 224
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ein pfuscher ... oder sudler ist derjenige, welcher eine handwerks-arbeit unbefugter weise verrichtet1779 Weisser,RHandw. 208 Faksimile