Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sublevation
Sublevation, f.
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[die steuer-reste sollen] zu nichts anders, als zur sublevation der buͤrger und unterthanen wie auch zu abfuͤhrung der ihnen obliegenden steuer-schulden verwendet werden1652 Lünig,CollN. II 1061
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wasgestalt wir ohnlängst zu sublevation unserer lande alle unsere cavallerie abgedankt haben1661 ProtBrandenbGehR. VI 341
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[wir approbiren den mit den] landstaͤnden wegen sublevation der greifswaldischen universitaͤt aufgerichteten vergleich1674 Dähnert,Samml. II 902 Faksimile
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depauperirten staͤdten ... versprochene sublevationDiarEurop. 38 (1679) 291
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in ansehung der bißherig-geschehenen disproportionirlichen quartier-uberlegung selbigen prægravirten unterthanen eine sublevation mittler zeit gedeyhen zu lassen1696 Moser,StaatsR. 30 S. 52 Faksimile
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schreiben herren staͤdtmeistere und rath der stadt S. an die reichs-versammlung zu R., worinn sie sich uͤber die allzugrosse einqvartierung hefftig beschweren und deswegen um sublevation ansuchen1714 Lünig,RKanzlei III 321
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[wer die feuers-brunst verursachet haͤtte, soll aller] denen abgebrannten zur sublevation und beyhuͤlfe verordneten beneficien verlustig seyn1746 CCHolsat. III 1336 Faksimile
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[das reich ersuchte] den kayser, der statt S. wider die von seiten ihrer creditorum erleidende schwere executions-processe, obwaltender umstaͤnde halber, eine ersprießliche sublevation angedeihen zu lassen1768 Moser,NStaatsR. VI 590
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W. hat ... seine miliz pro publico mit machung großer schulden ohne ... deßwegen erlangte sublevation beybehalten1773 Moser,KreisVerf. 665 Faksimile