Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Sublevation
Sublevation, f. Entlastung, Unterstützung, Beihilfe; insb. in Bezug auf Abgaben und Einquartierung [die steuer-reste sollen] zu nichts anders, als zur sublevation der buͤrger und unterthanen wie auch zu abfuͤhrung der ihnen obliegenden steuer-schulden verwendet werden 1652 Lünig,CollN. II 1061 wasgestalt wir ohnlängst zu sublevation unserer lande alle unsere cavallerie abgedankt haben 1661 ProtBrandenbGehR. VI 341 [wir approbiren den mit den] landstaͤnden wegen sublevation der greifswaldischen universitaͤt aufgerichteten vergleich 1674 Dähnert,Samml. II 902 Faksimile depauperirten staͤdten ...…