Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
stutzig
stutzig, adj.
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indem sie vorgeben, daß wir daß heuptwergk stutzigk undt die zeit hero gepflogene muhe und arbeit uber eine hauffen werffen wolten1606 ActaBrandenb. II 176
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die wochenmärckte, handel und wandel [sollten] durch auflegung einiger schatzung nicht stutzig gemachet ... werden1653 DWB. X 4 Sp. 796
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wenn der kf. seiner unterthanen vollkommen sicher wäre, und unter denselben sich nicht unruhige köpfe finden, welche die sache stutzig machen könnten1663 UAktKfFriedrWilh. 9 (1879) 439
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damit dann der cursus justitiæ gehemmet oder wenigstens die sache stutzig gemachet1715 CCPrut. II 329 Faksimile
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man lesset auch des keysers edict außkommen, damit man d. Luther ein forcht vnd schrecken einjeche vnd jn stuͤtzig machetevor 1566 Mathesius III 55
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durch diese antwort wurde die fuͤrstin noch mehr stutzig1796 Wiarda,OstfriesG. VI 92