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strafrecht

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Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch

Strafrecht

Strafrecht, n.

I (insb. obrigkeitliches) Recht, Vorrecht zur Verhängung (insb. peinlicher I) Strafen (I); (Recht zur) Strafgerichtsbarkeit; auch: Recht auf die Einkünfte aus (Geld-)Strafen
  • gewiß ist, daß sie [hexen] entweder gewesen oder andere derselbigen art gewesen, nemlich so viel die schuldte vnnd straffrecht belanget
    1586 TheatrdeVenef. 328a Faksimile
  • daß die obgedachte bestellung ... unß an unser landtsherligkeit, nideren grichten, obstechendem vertragmeßigem straffrechten und anderen unseren gerechtigkeiten keinen abbruch, schaden, noch nachtheil bringen solle
    1668 BernStR. IV 2 S. 1024 Faksimile
  • es ist zu gelassen ... sich guͤtlich zu betragen ... so viel deß beleidigten schmach oder zugefuͤgten schaden betrifft; jedoch daß deß richters habendes straff-recht keines wegs præjudiciert, sondern in alle weg vorbehalten werde
    1709 Mutach 175 Faksimile
  • [zukerbecken ist] bewilliget, daß sie über denienigen, der solche stümpeleien getrieben, ein angemeßenes straaffrecht ausüeben
    1755 ZürichZftG. II 843
  • [die stadt] besizt die zollsgerechtigkeit, das ohmgeld, das buß- und strafrecht, nebst anderen gefaͤllen
    1768 Fäsi I p. 702
  • durch oͤffentliche verbrechen ... wird der staat beleidiget, der vermoͤg seiner strafgewalt dafuͤr genugthuung sich verschaffen kan. wenn er nun in der absicht dem straffaͤlligen einen theil seines vermoͤgens hinwegnimmt, oder ihm die bezahlung gewisser geldsummen auflegt, so heist das die ausuͤbung des dinglichen strafrechts
    1785 Fischer,KamPolR. III 337 Faksimile
  • ein eigentliches strafrecht gegen ihre mitglieder kann einer corporation ... in so fern zukommen, als ihr der staat dergleichen recht ausdrücklich verliehen hat
    1794 PreußALR. II 6 § 45
  • haben die landesherren in ihrem land ... die peinliche gerichtsbarkeit und das strafrecht
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 78
  • das strafrecht ist das recht des befehlshabers gegen den unterwürfigen, ihn wegen seines verbrechens mit einem schmerz zu belegen
    1797 Kant,Rechtslehre 138
  • die kirchliche gemeinde ... hat ein mit der natur des gegenstandes und ihrem zwecke vereinbares strafrecht und daher auch eine richterliche gewalt
    1803 ArchKathKR. 25 (1871) 274
  • das strafrecht [erscheint] ... als nothwendiges aushülfsmittel für jene fälle, wo der phisische zwang nicht hinwirken kann
    1804 Gönner,StaatsR. 571 Faksimile
  • [den aemtern liegt ob:] die wachsamkeit gegen die zunftmißbraͤuche, besonders gegen die wiedereinfuͤhrung der strafrechte, welche ehemals die zuͤnfte sich angemaßt haben
    1809 SammlBadStBl. I 124
II (Gesamtheit der) Rechtsbestimmungen, deren Gegenstand die Verfolgung und Sanktionierung von Straftaten ist; auch als juristisches Fach, Forschungsfeld
  • das zweierley recht ist, eins gebeut, das ander strafft; jch wil sie itzt nennen zucht recht und straff recht
    1529/32 LutherGesAusg. I 30, 3 S. 216
  • juristische buͤcher ... im straff-recht und jure criminali: Georg Beyers notae uͤber die peinliche halß-gerichts-ordnung, Ludovici processus criminalis
    Kluge Conduite eines künftigen Gelehrten (Frankfurt 1715) 112
  • privatrecht und strafrecht haben eine geschiedene sphäre, das privatrechtliche schützt der richter nur auf verlangen des betheiligten
    1815 Gönner,EntwGesB. II 79 Faksimile
III Strafbestimmung (I), strafrechtliche Vorschrift
  • die scheffin hain sich erfraget uff das straffrecht disser sache an wißen luden ... unde wießen vor recht nach aledem vorkundigeten gebode
    1460 FritzlarRQ. 674
  • umb was hand sachen einer einen meyneyd swerte ... ist das urteil und strafrechte, das im die zwen vordern finder an der rechten hand ... sollen abgehawen werden
    15. Jh. BayreuthStB.¹ 351 Faksimile
  • solch in diesem special-fall verhaͤngtes odioͤsisches strafrecht auf andere faͤlle und debitoren nicht zu extendiren
    1654 SystSammlSchleswH. II 1 S. 220 Faksimile

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    StrafrechtDas

    Campe (1807–1813) · +4 Parallelbelege

    ○ Das Strafrecht , — es, Mz . u. das Recht zu strafen, für sein Vergehen, Verbrechen eine Strafe aufzulegen, sie bestehe…

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Strafrecht

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Strafrecht , lat. jus criminale , was hinsichtlich der Verbrechen und Strafen Rechtens ist. Bei den Griechen galt zuerst…

  3. Spezial
    Strafrecht

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Straf|recht n. (-[e]s,-e) dërt penal m.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit strafrecht

15 Bildungen · 12 Erstglied · 3 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von strafrecht 2 Komponenten

straf+recht

strafrecht setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

strafrecht‑ als Erstglied (12 von 12)

strafrechtlich

DWB

strafrecht·lich

-lich , adj. : fixirung der materiellen strafrechtlichen grundsätze Jhering geist. d. röm. rechts 2, 1, 43 ; die strafrechtlichen bestimmung…

strafrechtsgrundsatz

DWB

strafrecht·s·grundsatz

strafrechtsgrundsatz , m. : der erlasz eines neuen forststrafgesetzes nach den strafrechtsgrundsätzen der neuzeit steht in naher aussicht Be…

strafrechtspflege

DWB

strafrecht·s·pflege

-pflege , f. : die schwatzhaftigkeit der Polynesier erleichtert in hohem grade ihre str. Ratzel völkerkunde 2, 121 ( Döllinger akad. vortr. …

Strafrechtsreform

Meyers

strafrecht·s·reform

Strafrechtsreform , Bezeichnung für alle die Bestrebungen, Wünsche und Vorschläge, die auf eine zeitgemäße Umgestaltung und Ausgestaltung de…

strafrechtstheorie

DWB

strafrecht·s·theorie

-rechtstheorie , f. : ebenso mechanisch sind jene strafrechtstheorieen, welche die unschädlichmachung, die abschreckung oder andere dergleic…

Strafrechtstheorien

Herder

Strafrechtstheorien , Lehren über Grund und Zweck der Strafe. Die alten Philosophen, wenig ausführlich, betrachten die Strafe für etwas abso…

strafrechtsverfahren

DWB

strafrecht·s·verfahren

-rechtsverfahren , n. : die verlesung des bescheides der rheinischen stände auf das strafrechtsverfahren kaiser Wilhelm I . milit. schr. 1, …

strafrecht als Zweitglied (3 von 3)

Nebenstrafrecht

DERW

neben·strafrecht

Nebenstrafrecht, N., ›außerhalb des Straf- gesetzbuches und anderen hauptsächlich auf strafrechtliche Regelung zielenden Gesetzen geregeltes…