Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Strafgericht
Strafgericht, n.
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von dem straf- oder fuͤnfergericht: es sollen alle sachen ... die aines raths gepot, verpot, gesetz vnd ordnung ... antreffen, vor dem burgermaister vnd andern des raths, die ... die fvnf genennet werden, ... auß getragen werdenNürnbRef. 1564 I 5 Volltext (und Faksimile)
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daß fürterhin alleß satzgelt in den straffgrichten abgestellt sin [soll]1626 SGallenRheintalRQ. 823
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das straff- und fünffer-gericht, an welchem jnjurien, schlägereien und andere dergleichen sachen mündlich angebracht, erörtert und abgestraft werden1672 Nürnberg/JbMittelfrk. 28 (1860) 27
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also hat man vor alters noͤthig erachtet, gewisse straff-gerichte zu ordnen, um dardurch den muhtwillen des bauer-volcks einzuschraͤncken1715 Hohberg,GCA.⁵ III 1 S. 20
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man saget auch: so weit ein strafgericht gehet, soweit gehet auch der forst1757 Estor,RGel. I 1006 Faksimile
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vielfaͤltige excesse der landleute haben ... veranlasset, gewisse strafgerichte zu ordnen, die an einigen orten landgerichte, an andern aber ruͤgegerichte genennet werden1780 Gabcke,DorfBauernR. 315 Faksimile
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die einrichtung ordentlicher strafgerichte, durch welche den verbrechern nicht allein die aussicht, sich der strafenden gerechtigkeit zu entziehen, erschweret, sondern auch dem betretenen verbrecher durch angemessene leibesstrafen die moͤglichkeit, strafbare ... handlungen ferner zu begehen, benommen wird1797 Kropatschek,KKGes. X 164
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die sicherheitspolizei auf dem felde und im dorfe hingegen steht ... mit dem ruͤge- und strafgerichte unserm landgerichte zu1808 Bayern/Pölitz,Verf. I 1 S. 117 Faksimile
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[es] hat die politische behoͤrde fuͤr die erhaltung der oͤffentlichen ruhe, so wie das strafgericht fuͤr die bestrafung oͤffentlicher gewaltthaͤtigkeiten, zu sorgen1811 ÖstABGB. § 344 Faksimile
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eine civilklage, welche aus einem vom strafgerichte noch nicht entschiedenen verbrechen oder vergehen angestellt wird, soll als eine denunziation angesehen ... werden1815 Gönner,EntwGesB. I 5 Faksimile
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das verordnete strafgericht von gemeinem gottshuß pundt, derzeit zu Chur by einanderen versampt1617 EidgAbsch. V 1, 1 S. 1301
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söllend alle diejehnigen, so wider vnßer gmein vatterlandt ... gefrefflet hettend, von dem ordenlichen vnnßers pundts abgesetzten strafgricht (jedoch mit ordenlicher procedur) irem verdienen nach abgestrafft werden1617 EidgAbsch. V 1, 1 S. 1303
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das ander goͤttlich strafgericht oder peen ist offenbar gemain vnd ewig uͤber die, so in jrm uͤbel biß nach dem tod verharrenLayensp. 1511 Bl. 221v Faksimile
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die verhaͤngte schwere straff-gerichte ... wieder abwenden1714 Faber,Staatskanzlei 22 S. 370