Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stockschilling
Stockschilling, m.
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es ist auch der stockschilling auf. s.ch.d. begnadigung dem [Falsch-]münzer zu A. gegeben [worden]1656 ProtBrandenbGehR. V 128
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du sollest ihn mit einem stockschillinge belegen und 24 streiche zuzählen1717 Schmeller² II 401 Faksimile
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so wurden sie, nachdem man inen vielfaͤltig sehr uͤbel begegnet war und sie einen harten stockschilling erhalten hatten, verurtheilet, die uͤbrigen tage ihres lebens in dem schlosse ... gefangen zu sitzen1753 Helyot,Klosterorden I 137
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so wuͤrde ihm wegen solcher in der fuͤrstlichen freyheit begangenen verbrechung in dem gefaͤngniß billig ein stockschilling gegeben1761 Moser,Hofr. II 829 Faksimile
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der stockschilling oder die ruthenzuͤchtigung macht nicht ehrloß und wird haͤufig mit einem acht bis vierzehn taͤgigen gefaͤngniß ... oder mit einem stellen im gemeinen halseisen verbunden ... so wird ... der stockschilling meistentheils nur bey erwachsenen personen maͤnnlichen geschlechts, die ruthenzuͤchtigung aber gewoͤhnlich bei weibsleuten und jungen mannspersonen gebraucht1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 141 Faksimile
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[blos schmerzende strafen:] stockschilling ... von dem gerichtsdiener mit stoͤcken oder ruthen heimlich oder (bey schwereren faͤllen und oͤffentlichem aergerniß) oͤffentlich vollzogen1798 Grolman,KrimRWiss. 133 Faksimile
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zu den züchtigungen... gehört 1) staupbesen ... 2) öffentliche züchtigung mit ruthen oder dem stock durch den blossen gerichtsdiener 3) stockschilling (vingindemia), geheime züchtigung durch den blossen gerichtsdiener1801 Feuerbach,PeinlR. 133