Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sterzel
Sterzel, m.
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stertzel oder betelmeister wissen den, so von einem erbern rate über die vorgeschriben ding gesetzt und geordennt [ist], wol anzuzeigen1478 NürnbPolO. 320 Faksimile
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eß wollen auch die hern des oberrats etlich person darzu verorden und setzen, die do stertzel geheyssen sein, die auff die betler ein besunder aufsehen werden haben1490 WürzbPol. 206