Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stechbahn
Stechbahn, f.
-
hausvoigt alhier wegen 2 bueden uf der stechbahne, so andern eingeben werden wollen, ohne pension1646 ProtBrandenbGehR. III 548 Faksimile
-
nach geschehenem einzuge setzte sich ... das du portailische [regiment] auf der neuen stechbahn1719 Lünig,TheatrCerem. I 118 Faksimile