Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
stadtkammer f.
stadtkammer , f. stadtkammer, camera civitatis. Stieler 921 : alldieweilen die stadtkammer gar zu sehr erarmet und aller mitl gänzlich entblöszt, als solle sowohl von magistrat als der ganzen bürgerschaft dahin gedacht werden wie die stadtkammer möchte vermehret und in stand gesetzet werden. österr. weisth. 6, 254, 43. 45; der es ( das bewilligte bauholz ) aber anderwärts wohin verwenten, verkaufen oder wohlgehackter in wald zu schaden liegen liesse ..., der solle den werth der gemeinen stadtkammer nach billichen dingen zu bezahlen verbunden sein. 255, 8. dazu die weitere zusammensetzung stadt…