Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtkammerbeamte
Stadtkammerbeamte, m.
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[daß solcher saltz-handel] bey gemeiner stadt verbleiben und ein jeweiliger saltz-schreiber unter der autorität und direction der stadt-cammer-beambten denselben fuͤhren und erbare rechnung daruͤber ... leisten [solle]1699 Weißenburg i.N.Stat. 280