Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
sporteln f.
sporteln , f. plur. nebengebühren bei behörden. lehnwort aus dem lateinischen, wo der plur. sportulae von sportula kleiner flechtkorb schon in der kaiserzeit zu der bedeutung kleiner, ursprünglich in solchen körben gereichter geschenké, dann kleiner belohnungen und nebenverdienste überhaupt übergetreten war. in diesem sinne setzt sich im mittellatein sportulae fort, man bezeichnet damit vorzugsweise entlohnungen für obrigkeitliche verrichtungen und rechtspflege ( vgl. Du Cange 7, 564 b ), und wird in die deutsche rechtssprache als sportulen, sportuln, sporteln seit dem 15. jahrh. aufgenommen: …