Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Spielplatz
Spielplatz, m.
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[es] nemen die burger ab alle spilpletze in der stat und da vor und daz sullen dez schultheizen kneht und di putel wern bei irn aiden und waz si den nemen, daz sol ir sein14. Jh. NürnbPolO. 65 Faksimile
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die von H. ... haben [an Einnahmen] ... mulenfee, spilbletz, ymben1477 ArgauLsch. I 490 Faksimile
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nymmer mer keinen doppel vnd spilplatz zu duldend1485 FürstenbUB. IV 39 Faksimile
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es soll auch auf den märckhten und khirchtägen unnsern phlegern, richtern, ambtleuten ... offen spilplatz zehallten und darumb den scholder einzunemen oder anndern zuverlassen und zugestatten gänntzlich und bey schwärer unnserer straff verpotten seinSalzbLO. 1526 Bl. 30v
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so sollen hinfurthen die arbeiter deß sontags ... sich auf gassenspaciren, beim brandtenwein oder auf spielplätzen vor denen tohren unter göttlichen ambtern nicht betretten lassen1554 MittGotha 2 (1898/99) 140
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jarmarckten, spielpletze, fechtschulen ... zuverbieten, bis die predigten geendiget sind1556 PommJb. 10 (1909) 42
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so wollen wir auch, das das offentlich schenken, spielplez, quaserei, tenze ... und alles, was vom gottesdienst abziehen mocht ... sollen abgeschaffet werden1561 Anhalt/Sehling,EvKO. I 2 S. 559 Faksimile
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das auf den kirchtaͤgen vnd maͤrckten vnd sonderlichen an den sontaͤgen vnd feyrtaͤgen bey stetten, maͤrckten oder gerichten, in wincklen kaine spil noch scholderplaͤtz mit karten, würffel, in die prenndten oder anndere spil vmb gelt oder vmb aufgeworffne gwinnater, wie die namen haben moͤgen, zu spilen vergunnt noch zůgelassen werdenTirolPolO. 1573 Bl. 10v Volltext (und Faksimile)
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würde aber jemandts vorsetzlicher weiße das gepredigte wortt gottes versaumenn ... unndt an sohn- und feyrtagenn ... auf den spiellplätzenn unndt -bänckenn, auch veldtgüetternn, sich ... finnden laßenn, ... dieselben sollen ... mit dem gefengknuß gestrafft werdenn1597 Hanau/Sehling,EvKO. X 412
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[Übschr.:] von abthuung der offnen spilplaͤtz vnd scholdersBairLR. 1616 S. 698 Faksimile
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alle offentliche spillheuser und spillplätz, auch kupplwünkl und dergleichen verdechtige orth seind bei vermeidung empfindlicher straff verbotten1673 Salzburg/ÖW. I 329 Faksimile
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wer die predigten ... versaͤumet oder mittler zeit sich beym gesoͤffe oder auf spiel plaͤtzen finden laͤsset, sol, wann es ... ein gemeiner ... mit dem picquen-tragen, hoͤltzern pferd, oder pfahl gestrafft werden1689 HessSamml. III 336 Faksimile
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nicht allein derienige, so ... liederliche spillpläz [für brod- und fleischspillen] zu geben sich unterstehet, sondern auch die spiller alle ... sollen gestraffet werden1712/59 OÖsterr./ÖW. XIII 281
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das ... auf dem spielplaz befindliche geld confiscirt und dem gemeinen stadt aerario verfallenMitte 18. Jh. Walch,Beitr. II 327 Faksimile
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ihme, erb-marschall, ... auf den hof- und reichs-taͤgen der spiel-platz zugehoͤret, ... davon er auch seine gefaͤlle gehabt1751 Moser,StaatsR. 45 S. 344 Faksimile
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die wirthe, so an ... heiligen feyernaͤchten die spielplaͤtze in ihren haͤusern halten, ... sind ... doppelt ... soviel wie die spieler ... zu bestrafen1774 Wagner,Civilbeamte II 119 Faksimile
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eltern [ist] bei 2 rthlr. strafe untersagt, zu gestatten, daß ihre kinder ... mit blaseroͤhren, flitzbogen, oder gar eigentlichen schießgewehren, puffern, schluͤsselbuͤchsen ... auf die straßen oder spielplaͤtze und gaͤrten gehen und damit ... spielen1806 BrschwWolfenbPromt. VII 216
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die erlaubniß verkauft ..., das ganze jahr uͤber spielplaͤtze im lande zu errichten1808 Cleß,KirchlLGWürt. II 2 S. 702 Faksimile