Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
servitut f. n.
servitut , f. n. verbindlichkeit oder last, die auf einem grundstück oder gebäude ruht; gerechtigkeit, die einem andern daran zusteht, vom standpunkte des besitzers aus, wo sie sich als eine einschränkung des vollen eigenthumsrechts darstellt. Adelung. Campe erg.-wb. öcon. lex. 2 2721. ( bei Kinderling 330 schlecht übersetzt durch dienstpflicht.) waldservitute s. Behlen 6, 268 ff. aus lat. servitus entlehnt, daher bei Adelung als fem. so auch: es haftete an beiden häusern von altersher das recht des durchganges durch gärten, höfe und hausflüre .. es war ein nicht eben schönes .. wesen, das vor…