Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Servis
Servis, n., m., Service, n.
-
sollen ein paar reuter geben werden, müssen ihnen aber futter und serviß geben1644 ProtBrandenbGehR. II 294 Faksimile
-
[so empfangen die] unter-officierer solch verordnetes servis entweder an geld oder das quartier dafuͤr, ... die gefreyte und gemeine ... die in bett, liecht und feuer bestehende servicen1679 HessSamml. III 118 Faksimile
-
servis ... heisset dasjenige, so der soldat in seinem quartier ausser dem obdach zu genuͤssen hat. insgemein wird darunter begriffen das lager, saltz, pfeffer, eßig, feuer und licht1743 Zedler 37 Sp. 481
-
daß, nachdem sich wegen der services, welche unserer fürstlichen milice in unsern städten gereichet werden sollen, zeithero einige mißverstände und irrungen hervorgethan, wir solche durch gegenwärtige unsere interims-verordnung abzuthun entschlossen1748 GesSammlMecklSchwerin V 86
-
[es] muß jeder, der servis zu entrichten hat, ein mit der hauß-nummer bezeichnetes buch haben, woraus zu ersehen, was er an servis zahlen muͤsse? was er monat vor monat an einquartirung habe? und was er dafuͤr erhalte?1770 NCCPruss. IV 7353 Faksimile
-
der servies ist entweder der große oder der kleine: zum ersten gehoͤrt mehrentheils a) holz, b) licht, c) lagerstaͤtte, oder bette ... zum kleinen rechnet man a) salz, b) pfeffer und c) eßig1771 Zincke,KriegsRGel. 26 Faksimile
-
im preußischen wird der servis statt der naturalquartierung bezahlt1785 Fischer,KamPolR. III 335 Faksimile