Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Servis
Servis, n., m., Service, n. (einem Soldaten zustehendes) Quartier, auch: bei einer Einquartierung zustehende Nebenleistungen, zB. Feuer, Licht und Salz, auch als Vergütung in Geld; auch wie Servisgeld bdv.: Servitien vgl. Quartiergenuß, Quartierslast sollen ein paar reuter geben werden, müssen ihnen aber futter und serviß geben 1644 ProtBrandenbGehR. II 294 Faksimile [so empfangen die] unter-officierer solch verordnetes servis entweder an geld oder das quartier dafuͤr, ... die gefreyte und gemeine ... die in bett, liecht und feuer bestehende servicen 1679 HessSamml. III 118 Faksimile servis ..…