Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
schwankeln
schwankeln, v.
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[Marg.: so ain zeüg ... in seiner sag schwanckelt:] so ain zeüg in seiner sag jme selbs widerwertig geweßt oder darinn geschwanckelt vnd auf mer dann ainerlay mainung geredt hette, wider desselben kuntschafft mag gleicherweiß excipiert werden1544 Perneder,Proz. 65r Volltext (und Faksimile)
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so ein zeug in seiner sage jm selbs widerwertig geweßt oder darinn geschwaͤnckelt vnd auff mehr dann einerley meynung geredt hette, wider desselben kundtschafft mag gleicherweiß excipiert werden1553 Gobler,StatB. 22v Volltext (und Faksimile)