Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
schuldung f.
schuldung , f. , vergl. schuldigung, mnd. schuldinge. 1) beschuldigung, anklage; 2) geldstrafe für nichterfüllung einer verpflichtung Schiller-Lübben 4, 147 b . nhd. sehr selten: off hey der schuldongenn nederliege ( wenn seine appellation abgewiesen würde ). Kölner stadtrechn. des 16. jh. bei Dief.-Wülcker 847 ; für verschuldung, schuld: aus glaubensbotenmund was wir mit lust vernahmen ward uns verleidet als die glaubensbrüder kamen; beschmutzt mit jedem schmutz, unschuldig keiner schuldung; eigen dem eigennutz, ohne geduld und duldung. Rückert weish. des brahm. 4, 133 .