Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
schreckbar
schreckbar, adj.
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daß ... die majestät des röm. reichs dadurch wieder zu kräften kommen auch andern potentaten schreckbar werden solte1668 Fugger,Ehrensp. 1362 Faksimile
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[soll] ein falit in die gfangenschaft gelegt und ... anderen zu einem schreckbaren exempel abgestraft werden1755 Appenzell/SchweizId. IX 1609 Faksimile
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todtschlag, raub, dieberey ... sollen ... mit galgen und rad nebst gluͤhenden zangenzwicken, auch anderen zum schroͤckbaren exempel dienenden tormenten, bestraffet werden1764 König,SelJPubl. 48 S. 120
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daß sie zu abwendung dieses schreckbaren uebels [pestseuche] nicht nur die unendliche barmherzigkeit gottes ... anflehen ... sondern auch alle dießfalls ergangene verordnungen ... erfuͤllen1766 CAustr. VI 830
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um sonderlich dem gemeinen volke diese veranstaltung [des zucht- und arbeitshauses] desto schreckbarer zur unterlassung des muͤßigen herumlaufens zu machen1768 CAustr. VI 1071