Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
schmuggeln
schmuggeln, v.
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smuggeln, die waare heimlich einbringen, ohn die oͤffentlichen abgaben davon zu erlegen: verbotene waaren in einen ort hinein stehlen1770 BremWB. IV 872 Faksimile
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schmuggeln: ... verbothene waaren heimlich, und accisbare waaren mit hintergehung der gefälle einbringen, einen schleichhandel treiben. daher schmuggeley, ein solcher schleichhandel1798 Adelung² III 1581 Faksimile