Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
schlüssig
schlüssig
Schluß m. ‘das (Ab)schließen, festes Zusammenpassen, Zusammendrücken, räumlicher und zeitlicher Abschluß, Ende’, spätmhd. (vereinzelt) sluʒ ‘abschließendes Ende, Knoten’, mnd. slūt, slut ist mit Ablaut zu dem unter schließen (s. d.) behandelten Verb gebildet. In älterer Rechtssprache verbreitet für ‘Be-, Entschluß, Entscheidung, Verfügung’ (16. Jh.), in der philosophischen Fachsprache ‘Folgerung, Resultat des Denkprozesses’ (17. Jh.; zuvor dafür ahd. sloʒ, s. Schloß, sowie ahd. sloʒreda, um 1000, frühnhd. Sloßrede ‘Vernunftschluß’, 15. Jh.); in zeitlichem Sinne ‘Ende, Beendigung, abschließender Teil’ (17. Jh.). – schlüssig Adj. ‘übereinstimmend, entschlossen, folgerichtig’, anfangs auch ‘verschließbar’ (16. Jh.).