Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Schleyer
Der Schleyer , des -s, plur. ut nom. sing. 1) Eigentlich, eine Art der Tracht, besonders des andern Geschlechtes, welche aus einem locker gewebten Zeuge bestehet, welcher auf mancherley Act über den Kopf geschlagen wird, entweder das Gesicht allein, oder auch den Oberleib, ja oft den ganzen Leib zu verhüllen. In den Morgenländern ist der Schleyer eine gewöhnliche Tracht des andern Geschlechtes, in den Abendländern ist er sehr aus dem Gebrauche gekommen, und nur noch in einigen Fällen, besonders bey einer tiefen Trauer üblich, wo aber der Nahme im gemeinen Leben schon ungangbar zu werden anfäng…