Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schanzbau
Schanzbau, m.
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er ließ ... den schantz-bau dem gemeinen kriegs-gesinde aufbuͤrdenD.C.v. Lohenstein, Großmütiger Feldherr Arminius I (Leipzig 1689) 45
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sollen sich alle ausländische bettler und vaganten ... ausser dem völligen bezirck dieses schwäbischen creyses begeben, als sie widrigen falls ... was zumahlen gesunde starcke personen sind, ... [zu] schantz- und vestungs-bau oder andern strengen arbeit angehalten ... würden1751 ArchKrim. 54 (1913) 257