Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schanddeckel
Schanddeckel, m.
-
wente men wuste wol, dat sodanes [Berufen auf den Heiligen Stuhl (?) u. den Erzbischof v. Bremen als rechtl. Instanz] lange jar heer er schanddeckel gewesen si, vnd se vnder dem schine in oerem ... lande allen motwillen gedreuen1479/80? StaatsbMag. VII 682 Faksimile
-
die appellation soll kein schanddeckel sein der boßheitTeutschForm. 1571 Bl. 78r Faksimile
-
und als ... einer aus missbrauch christlicher freiheit, welche er zum schanddeckel machte, seine stiefmutter zum weibe genommen, und die kirche ... damit geergert ... schreibet P. ... was für eine öffentliche schande und ergerniss unter ihnen sei, nemlich, dass einer seines vaters weib habe1585 Lauenburg/Sehling,EvKO. V 456 Faksimile
-
dis schaͤndliche laster des wuchers ... nicht wenig ... daher eingerissen sey, daß etzliche maͤckler ... zu oͤfftermal, wann ... wucherliche contracte geschlossen worden, die verschreibung, von derer leute wegen, auf sich richten lassen, und derer andern, welche sich sonsten ihres standes ... halben dafuͤr schaͤmen, ... schanddeckel seyn, und also hierdurch zu diesem laster ... nicht geringe ursach geben1583 CAug. I 142 Faksimile