Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
schalmen verb.
schalmen , verb. 1) einen baum durch abschälung eines stücks der rinde zeichnen. Adelung. Jacobsson 3, 547 b . Dähnert 400 a . Frischbier 2, 256 a . vgl. schalm 3. 2) einen theil des waldes durch zeichnung oder einhegung absondern. Adelung, eine grenze im wald schlagen, einen wald durchhauen. Frischbier 2, 256 a . vgl. schalm 4 und 5. 3) in nautischer sprache etwas durch benageln mit segeltuch und leisten vor nässe schützen. Jacobsson 7, 182 a . Bobrik naut. wb. 581 a .