Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
schätzer m.
schätzer , m. 1 1) der eine sache nach ihrem werte abschätzt: taxator, schetzer, schaczer Dief. 574 b , schetzer, aestimator Maaler 350 a . besonders werden so von der obrigkeit angestellte beamte genannt, deren pflicht es ist, lebensmittel oder ähnliche dinge nach ihrem werte abzuschätzen, dann freier sachverständige, pfleger, vorsteher: item ain gmaind sol auch erwölen zwen schetzer, die besehen des dorf nütz und schaden, und was dieselben zwen den waibl haiszen bieten, es si von bäch, graben, zünen, gassen und wäg zu machen, oder anders wegen, sol er bieten zum erst an 3 β , und darnach bes…