Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Resident
Resident, m.
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botschafter, residenten, abgesandte, agenten und sollicitanten1658 Strobl,Obersthofm. 143
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die fremden bottschaffter, gesandten, und residenten, ... dieser zutragung [Rauchfanggulden] wegen ihrer innhabenden bestand-zimmer, quartierungen und wohnungen nicht unterworffen ... seyn1662 CAustr. I 121 Faksimile
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unsere bottschaffter, abgesandten, und residenten1669 ÖGerhabO. 415 Faksimile
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inberuͤhrten chur-bayrischen residenten herrn von M., ein nochmahliges decret wegen unfehlbarer wuͤrcklicher stellung seiner hierinnen vermelten zwey laqueyen, als der angegebenen thaͤter zugefertigt1694 CAustr. I 614 Faksimile
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die unseren botschafteren gesandten residenten legationssecretarien und dergleichen gebührende ausstaffirungs- ...gelder1717 Fellner-Kretschmayr III 270 Faksimile
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unser resident und cammer-factor J. Süß1736 Stern,JudSüß 238
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residenten, residentes ministri, heissen diejenigen personen, welche mit einer solchen gewalt geschickt werden, daß sie lange an dem hof eines potentaten verbleiben, und ohne unterscheid daselbst verschiedene angelegenheiten ihres principals .. beobachten ... ein ... resident [bekommt] vor der qualification eines envoyé nichts ... ausser dem, daß er ein oͤffentlicher bedienter ist1742 Zedler 31 Sp. 715 Faksimile
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[es] ist sr.k.m. ... wille und befehl, daß ... dero ... archiv-bedienten ... alles umgangs ... mit denen am königlichen hoflager befindlichen frembden ministris, residenten ... auch derselben familien und domestiquen sich gänzlich enthalten [sollen]1750 ActaBoruss.BehO. VIII 696
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die residenten sind gesandte vom dritten rang. sie werden zwar von einigen den envoiés zur seite gesetzt, aber der gebrauch aller europäischen höfe ist ein zeuge, daß man dieselben in ansehung des zeremoniells nicht für gleich hält1757 RechtVerfMariaTher. 373
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an einigen hoͤfen [wird] zwischen den envoyés und residenten ein unterschied gemacht1777 Moser,VölkerR. 182 Faksimile
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der character eines ministers [als einer irregulaire(n) art von gesandten] ist hoͤher, als eines residenten, und nachdem der ministre sonst von stande und wuͤrden ist, auch wohl hoͤher als eines envoyé, ja, in seiner maasse, so gut als eines ambassadeurs1777 Moser,VölkerR. 183 Faksimile
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nicht weniger haben die auswaͤrtigen gesandten, residenten und agenten ihre beglaubigungsbriefe da [Kurmainzischen Kanzlei auf dem Reichstag] abzugeben und ihre unterhandlungen anzufangen.1782 Scheidemantel,Repert. I 510 Faksimile
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der reichshofrath war auch zeither im besiz, bei sterbefaͤllen die sperr bei ienen reichsstaͤndischen gesandten, residenten und geschaͤftstraͤgern anzulegen, welche in staatsgeschaͤften am kaiserlichen hofe sich befinden1792 Herchenhahn,Reichshofrat II 143 Faksimile
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residenten, oder residirende geistliche ... heissen in dem canonischen rechte uͤberhaupt zwar alle und jede geistliche, welche sich in person bey ihrer kirche aufhalten ... insbesondere aber nur die capitel- oder dom-herren, welche sich bey ihren stifftern ... zu gewissen zeiten ... aufhalten muͤssen, und so lange sie sich daselbst befinden1742 Zedler 31 Sp. 716 Faksimile