Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
rechtfertigung f.
rechtfertigung , f. die handlung des rechtfertigens. 1 1) in älterer sprache gerichtliche streitigkeit, rechtsverfahren, prozess: so mag kun. mt. oder herr Hainrich ainer den andern weiter umb solche bewarnus, wie weit dieselb allain strecken mug, mit recht ersuchen .. und solche rechtfertigung solle beschehen an den enden da es sich geburt. urk. Max. no. 172 s. 202; sie theten denn zuvor gnugsame caution, mit bürgen, und anderem, wie recht ist, de judicato solvendo, das ist, für solche summ oder aestimation desz guts, dafür der beklagt in rechtfertigung stünde. cammerger.-ordnung zu Regensbur…