Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Pfarrschule
Pfarrschule, f. an einer Pfarrkirche (I) ursprünglich als Lateinschule eingerichtete Lehranstalt, in der die für den Kirchendienst bestimmten Knaben unterrichtet wurden, dann allgemein jede Elementarschule da dann auch die kustern in den pfarrscholen nit können die kinder genugsam anhalten, sunder auf ihren kirchendienst warten 1569 RhVjbl. 22 (1957) 70 die drey pfar- oder kinderschulen alhie zue reformiren unnd darausz eine gemeine schule zu machen 1579 Rostock/Nyström,Schul. 5 die schuler knaben ... sollen nicht zugelassen werden, sie sein dann ... lateinischer pfarrschul 1599 MGPaed. 42 S. …