Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Seminar
Seminar, n.
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ain erwirdig domcapittl [hatt sich] ... hören lassen, wie das sie alberaitt zu steuer vnd hilf des seminarii ain canonicat habenn extinguirt1569 Regensburg/MGPaed. 42 S. 323
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die jenige so verheyraht, gaudieren oder geniessen jhrer priuilegien, als lang sie die tonsur vnd geistliche kleidung tragen, vnd in einer kirchen, spital, oder seminario dienen1599 LothrLbr. I 2 Volltext (und Faksimile)
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nachdem sich die apotecker beschwaͤren, daß in kloͤstern, collegien, convicten, seminarien ... und spitaͤlern allhier, eigne apotecken gehalten werden1644 CAustr. I 70 Faksimile
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die aufsicht über dieses seminarium [philologicum] ist dem professori eloquentiae ... aufgetragen, welcher auf der ... von der königl. geheimten rath-stube erwehlten seminaristen leben ... ein sorgfältiges auge hat1737 Lüneburg/SchulO.(Vormbaum) III 427 Faksimile
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was fuͤr personen unter des hofoberrichteramts jurisdiction stehen? ... dienstbothen in dem churfuͤrstlichen seminario und professors-haͤusern1790 KurpfSamml. V 15 Faksimile
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[generalseminarien als bildungsort kuͤnftiger priesterschaft wird] ein domherr oder anderer weltpriester als rektor vorgesetzt, der die ... leitung des seminariums auf sich hat1790 LexÖstVerordn. 123 Faksimile
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der schonenfahrerschütting [ist] das rechte seminarium aller kaufleute in hiesiger stadt1681 Rigafahrer 388 Faksimile