Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Offenbarungseid
Offenbarungseid, m.
-
der offenbarungs-eyd oder das juramentum manifestationis1752 Greneck 362 Faksimile
-
[die Erbverzeichnung] ist hier ... unnoͤthig, wenn etwa ein anderer ... durch letzten willen mit berufen waͤre, indem ... die vorlegung des vermachten stuecks ... zur schaͤtzung fuͤr den accis ohne oͤffentliche erbverzeichnung des ganzen genuͤgt, vorbehaͤltlich jedoch ... den offenbarungs-(manifestations-)eid von einem solchen vermaͤchtnisnehmer zu fordern1812 SammlBadStBl. I 966 Faksimile