Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
neugereut n.
neugereut , n. , mhd. niugeriute, md. nûwegerût ( Lexer 2, 89 . nachtr. 331), was neureut, novale Dief. 383 b . Schm. 2, 182 Fromm., nüwgerüt Geszler tütsch reth. 21 b : dasz die neubrüche oder neugereut nichts anderes sein als grundstücke, welche vorhin ein wüste waren und nun angebauet worden .. es gibt auch uneigentliche neubrüche oder neugereut, wenn nämlich ein grundstück vor längerer zeit schon urbar gewesen ist, wenn aus einer vormaligen weide fruchtfelder gemacht werden, wenn itzt weintrauben gepflanzt werden, wo vorhin futter oder kräutelwerk wuchs etc. Alemannia 10, 197 ( vom j. 1802…