Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Mißgeschick
Mißgeschick
Geschick n. ‘Fähigkeit, etw. in rechter Weise zu tun, Schicksal’, Abstraktbildung zu dem unter schicken (s. d.) aufgeführten Verb. Mhd. geschicke ‘Begebenheit, Ordnung, Anordnung, Aufstellung zum Kampf, Vermächtnis, Benehmen’ wird in nhd. Zeit in seiner Bedeutung verengt zu ‘was dem Menschen von höheren Mächten geschickt, zugefügt, verhängt wird, Schicksal’ (seit dem 15. Jh.) und (unter Einfluß von geschickt, s. d.) ‘Fähigkeit, etw. schicklich, passend zu tun’ (17. Jh.). In der Alltagssprache noch etw. wieder ins Geschick (‘in Ordnung’) bringen, aus dem Geschick (‘aus der Ordnung’) sein. – Geschicklichkeit f. ‘natürliche Begabung, Gewandtheit, Fertigkeit’ (15. Jh.), zu heute unüblichem geschicklich Adj. ‘geziemend, passend, geschickt’ (15. Jh.). Mißgeschick n. ‘Unglück’ (18. Jh.).