Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Maulkorb
Maulkorb, m.
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die feld-, garten- und wiesendiebe sollen ... in die drillhäuser ... gesetzet, in das wasser gewippet, maulkörbe ihnen angeleget, mit trommeln vorher in den stätten und dörfern geführet, an den schandpranger geschlossen ... werden17. Jh. Bauer,WaldeckWB. 132