kostfrei ,
ein vielgebrauchtes wort des 16. 17.
jh. 11) 'kostfrei,
freigebig'
kannte noch Rädlein
Leipz. 1711 559
b,
es ist eig. '
frei mit kosten (
machen)',
d. i. leicht und gern ausgebend, aufwendend, s. mehr unter 1,
e. 1@aa)
freigebig überhaupt und in gutem sinne: '
liberalis, kostfri, redlich' Dief. 326
c, '
liberalis, eerlich (
d. h. ehre suchend) mit ausgeben, trüw, kostfrei' Frisius 768
a (
auch getriuwe
hiesz freigebig, z. b. Ködiz 49, 28),
und auf gutthätigkeit gewendet '
benignus, trüw, freigäbig, kostfrei,
eig. der, der den frommen und dürftigen guots thuot'.
ders. 162
b,
danach Maaler 250
a,
der aber das '
eig. der'
u. s. w. als erklärung zu kostfrei
setzt. belege. da heim war jederman karg und klug (
d. i. sparsam, sp. 1279), gegen andern und iren mitgesellen milt, treuw und kostfrei. Aventinus
chr. 121
b (treu
wieder freigebig); ein kostfrei milt volk, helt und weiszt nichts von gold, silber.
Frank weltb. 211
a; doch ists der reichen kargen (
geizigen) art, ir keiner nie kostfrei ward. Waldis
Es. 31
b (1, 41); hab dank. disz ist ein kostfrei mann, dergleich wir kaum gesehen han. H. Sachs 3, 2, 40
d (1588), ein milter und kostfreier mann bringt oft den kargen auf die ban (
regt ihn an). Kirchhof
wendunm. 455
a, jedoch je kostfreier er (
der hauptmann) sich darin beweiset, je mehr und hoher wird er von allen kriegsleuten in ehren allzeit gehalten.
ders., mil. disc. 75; schneider sein selten kostfrei. Pauli
sch. u. e. 45; wenn man einem (
könig) gunst tragen soll, so musz er gegen jung und altn sich freundlich und auch kostfrei haltn. Ayrer 35
c (192, 2),
also ganz an die stelle des mhd. milte
getreten; der könig, den ich kenn voran (
von früher), der ist gar ein kostfreier mann. 190
d (948, 2).
auch verallgemeinert, gern hergebend, über einen wucherer z. b. wundert sich sein schuldner: wer wolts denn habn zu wegen bracht und ihn haben so kostfrei gmacht, das er solt abstehn von meim gut (
mir alles zurückgeben)? Ayrer 448
d (2254, 11).
überhaupt war das wort in vielseitiger verwendung, ein beweis wie lebendig es war. recht hübsch zeichnet Ringwald
den begriff im bürgerlichen sinne in einem cap. vom lob und ehr eines kostfreiens (
wie knabens, gartens
als gen.): aber ein mensch und frommer christ, der kostfrei und barmherzig ist und guten leuten (
armen) zu beschwer(?) tregt auf den tisch sein brot daher, darzu den armen hoch betrübt aus mildem herzen gerne gibt und einem jeden mit dem gut als viel ihm möglich hülfe thut.
lautere warh. 1621
s. 361 (1597 406),
das 'kostfrei und barmherzig'
stimmt zu benignus
bei Frisius, Maaler
oben; ebenso bei Alberus: dann er ist kostfrei, und sein brot bricht er dem armen in der noht.
Esop. 140 (1550 213). 1@bb)
auch weitergehend wer aufwand nicht scheut oder aufwand treibt: die hausfrau liesz ir wol gefallen, dasz der mann ein mal so kostfrei gewest were und ir ein knecht gekauft hette. Alberus
Es. 4; wer schwarz haar hat und kraus, ist melancholisch und schläferig durchaus, aber doch zimlich kostfrei in seinem haus. Fischart
groszm. 67 (
Sch. 598); die augen weder zu grosz noch zu klein .. der wird kostfrei und eins groszen verstands sein.
das.; dann er was nit mer so brächtig, kostfrei und gäbig.
Hugoschapler v; und mit banketen sei kostfrei. H. Sachs 3, 2, 116
d; wann einer dann ein weib ihm nimmt heut oder morgen, so zahlt er doppelt aus das, was er vor gieng borgen, und das, mit welchem er so kostfrei pflag zu sein, das bringt man wiederumb bei seiner frauen ein. Opitz 2, 66. 1@cc)
daher selbst in verschwenderisch, prasserisch übergehend: auch ist er so kostfrei und milt, dasz er oft kochen leszt und praten ob zimmetrören und muscaten. H. Sachs 3, 2, 41
d,
macht solchen aufwand, dasz er zimmet und muscaten zur kochfeuerung nimmt; (
J. Caesar) ist zuo schlemmen und prassen mit jungen gesellen geneigt gewesen, ein frei mensch, kostfrei, frölich, unkeusch. S. Frank
chron. 127
a; also geschicht den kostfreien gesellen, wann sie stets banketieren wöllen .. wöllen die besten sein, für einen jeden thun sie auszahlen. Albertinus
narrenhatz 227, '
die besten sein',
alle überragen, ἀριστεύειν (
s. Germ. 10, 135),
hier im ruhm des zechens und des freihaltens bei der zeche. 1@dd)
endlich an kost
speisung sich anschlieszend (
das aber selbst erst aus kost
aufwand entstanden ist): '
freigebig mit kost, beköstigung'.
es ist im vorigen schon mehrmals mit enthalten, da die kostfreiheit sich vorzugsweise an gästen zu bewähren hat: so war die mutter holdselig, er der mann kostfrei und gab gute biszlein zum essen. Schweinichen 1, 122; einen kostfreien man loben die leute und sagen, er sei ein ehrlicher man (
ehrenmann) .. aber von einem kargen nize redet die ganze stad ubel. Luther
Sirach 31, 27. 28,
im orig. λαμπρὸς ἐπ' ἄρτοις (
in der schweiz. übers. wer seine speise herrlich und freigebig austheilet).
bei Altenstaig
wird geniales
erklärt mit gestlich, zerlich, lustberlich, kostfri, die geren wirtschaft haben (Dief. 259
c).
bei Ringwald
l. w. 108
fg. (1621 97) ein christ sol kostfrei sein,
was dann ausgeführt wird, er solle mit seinem brod in allen sachn bei arm und reich sich freunde machn.
in dieser bed. ist es dann untergegangen, oder vielmehr aufgegangen in gastfrei
das sich ihm misverständlich unterschob: wenn sie (
die fürsten) banket, fullerei und prassen tag vor tag anrichten .. werden sie .. kost- und gastfrei ausgerufen. Kirchhof
wendunm. 50
b,
man denke an gasterei. 1@ee)
die entstehung ist etwa im 15. 14.
jh. zu suchen, es musz eine kürzung sein aus mhd. anzunehmendem der koste vrî,
d. i. '
frei'
in bezug auf ausgaben, aufwand, wie es nach den begriffen der zeit für den vrîen muot
eines herren sich ziemte, mit vrîer hant
zu geben (
vgl. mhd. wb. 3, 402).
aber vrî
hiesz auch selbst schon freigebig: bistu luckisch (
glücklich) unde rîke ... unde (
du) bist von herten vrî, sô machstu vele vrûnde tellen. Zarnckes
d. Cato s. 159; ein münster lieʒ er machen, daʒ man wol ordenierte und vrîlîchen zierte, wand er vil hete gûtes
u. s. w. pass. K. 258, 36.
und noch nhd.: von freier hand schenken. Frank
spr. 1, 138
a,
mit freigebiger hand; frei aushalten mit zehrung,
abunde dare Henisch 1200, 25, unfrei,
schandlich, geiziglich, sordide, illiberaliter 1201, 25. 28; ein kostfreier mann, der sein speis und guet herrlich (
wie ein herr) und frei milt austheilt. Albertinus
Guevara (Schmeller 2, 341),
es ist wie eine begriffliche erklärung von kostfrei,
daher 'speis und gut (
überhaupt)',
daher die wiederholung des frei.
diesz 'frei milt'
musz oft gebunden worden sein, denn es gab ein neues adj. daraus: liberalis, frymiltig.
voc. des 15.
jh. Dief.
n. gl. 233
b,
und ebenso wird freigebig
entstanden sein, s. das 'kostfrei und gäbig' (
von gabe
donum, gaben
donare)
im Hugschapler vorhin (
u. b),
vgl. freigeber (Frank
spr. 1, 138
a,
wo aber vielleicht 'milt frei' geber
zu lesen ist).
die verstärkung dieses frei
in freigebig, kostfrei
u. a. ward durch die vielseitigkeit von frei
veranlaszt. mit kostfrei
ist unsrer sprache aber wirklich etwas verloren, denn auszer dem beschränkten freigebig
haben jetzt im leben wörter wie splendid, nobel, schenerös, spendabel
seine stelle. 22)
aber auch in anderm sinne, von dem der frei gehalten wird, von kosten frei ist. nur so kennen es Stieler 559, Steinbach 1, 505, Frisch 1, 539
c u. a.; auch das wieder mehrseitig, nach der bed. von kost. 2@aa)
bei Rädlein
für frei von unkosten, einen kostfrei halten,
défrayer quelcun, payer les frais; einem etwas kostfrei liefern,
franco. Ludwig 1060 (
also wie jetzt kostenfrei).
auch das schon im 16.
jahrh.: (
blieben) bei den eidgnoszen zu Müllhausen, die sie mit freuden da behausten, lösten sie kostfrei von dem wirt. Fischart
gl. schiff 1035,
zahlten ihre zeche, obwol mans auch nach 1
verstehn kann. 2@bb)
gewöhnlich kostfrei halten,
mit wesentlichem bezug auf beköstigung: daʒ der bischof lachte und hielt im sein pferd kostfry.
Eulensp. hist. 87
Lapp.; zog ich doch zu eim freünd zu haus, der mich kostfrei gehalten hat die zeit die ich was in der statt (
zum festschieszen). Grob
ausr. der schützen, Haupt 3, 242, dann von Zürichern man thut sagen, wie sie nichts reüwt zu keinen tagen an frembde leut mit kostfrei halten.
das., vgl. 'kostfreihalter,
der uns mit aller notturft uf einer fart versicht, freihalt und für uns bezalt'. Maaler 250
a; Frisius 949
a erklärte Horazens parochus (
sat. 1, 5, 46)
damit. kostfrei sein,
freie kost haben Ludwig, Aler. 2@cc)
diese bed., die den untergang der vorigen mit vollendete, wird aber selbst aus jener entstanden sein, aus der sicher einst vielgebrauchten wendung einen kostfrei halten;
darin gewinnt kostfrei
bei dem nhd. flexionsmangel zwei seiten, man konnte es als adv. zu halten
fühlen, auf den kostgeber bezogen, oder als zusatz zu einen,
auf den kostnehmer bezogen. so sind nhd. öfter aus misverständnis der verfallenden form neue wendungen und bedeutungen erwachsen.