Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Kasus
Kasus (lat. Casus ), Fall, Ereignis, Zufall; besonders Fall in grammatischer Beziehung: Beugungsfall eines deklinierbaren Wortes. Wie alle grammatischen Kunstausdrücke, ist auch das lateinische casus die Übersetzung eines griechischen Originalwortes, nämlich ptōsis (»Fall«), das Aristoteles einführte, der darunter aber noch ganz allgemein alle abgeleiteten Formen im Gegensatz zur Grundform verstand, daher z. B. auch die Zeiten des Verbums oder sämtliche von einer Wurzel abgeleiteten Wörter bei ihm unter diese Kategorie fallen. Erst die Stoiker schränkten den Begriff des K. auf die Abwandlung d…