Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Kantor m.
Kantor m. ‘Organist, Leiter des Kirchenchores und der Kirchenmusik’, Übernahme (15. Jh.) von lat. cantor ‘Sänger’, mlat. auch ‘Vorsänger, Chorleiter’, zu lat. canere ‘singen’ (s. Kantate). Im Dt. bezeichnet Kantor vor allem den ‘Leiter und Lehrer des Chorgesangs in Kirche und Schule’, der in dieser Eigenschaft bereits vor der Reformation als ‘erster Lehrer nach dem Schulleiter’, später als ‘Gehilfe des Schulmeisters’ wirkt.