Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
hornen verb.
hornen , hörnen , verb. mit hörnern versehen; nach horn sp. 1817 einen hörnen, zum hahnrei machen, vergl. das particip gehörnt; auch als strafe (horn 16, c sp. 1820): ferner wird im reichsabschiede von 1427 verboten, gar keine frauen mit zur armee zu bringen, in dem vom jahr 1431 aber wird dieses auf die gemeinen frauen eingeschränkt. wer dergleichen mitdrächte, heiszt es, soll gehörnet werden. Möser phant. 1, 359 .