Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
hinterlegen verb.
hinterlegen , verb. 1 1) verwahrlich niederlegen bei einem ( vgl. hinter einen legen oben sp. 1492): hinterlegen, deponere, committere, sequestrare Haltaus 915 ( mit belegen aus dem 16. jh. ); sequestrare hinder den scheidman legen, sequestratio das hinderlegen Alberus L 1 a ; der nit nach dem seckel stelt und greift, sein hand nit legt an hinderlegt gelt. Agr. spr. (1560) 212 a ; von hinterlegten geldt ist der dritte pfennig desz schulteiszen. Kirchhof mil. disc. 257 ; sie verlasse keinen besseren schatz hinder ihr, als den, welchen sie bei den armen, und dann bei den wolverdienten dienern hi…