Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
handgreiflich adj. und adv.
handgreiflich , adj. und adv. , in zwei bedeutungen. 1 1) activ und von personen gesagt, mit händen greifend, so bei thätlichem streite: nach vielem wortwechsel wurden die parteien handgreiflich; und überdiesz war dieser mensch handfester noch, handgreiflicher als ein tyrolerjäger. Platen 301 ; auch in obscönem sinne handgreiflich werden. 2 2) passiv, was sich mit händen greifen läszt, greifbar: einen sehr sichtbaren und handgreiflichen zuwachs von fremdem gelde. Blumauer 3, 76 ; wie zürnte er itzt über sich selbst, dasz er thöricht genug habe sein können, in ein so sichtbares, so handgreiflic…