Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
handfest adj. und adv.
handfest , adj. und adv. fest in der hand, in mehreren beziehungen. 1 1) einen handfest machen, gefänglich einziehen, in feste hand nehmen, nach hand II, 1, a sp. 343: werden sich nach authentischen attestaten umzuthun wissen, damit in ermangelung deren nicht nothwendig, selbige handfest zu machen. corpus constit. Brandenb.-Culmb. 2, 1, 1109; einen handfest machen, catenas alicui injicere Stieler 471 ; die missethäter wurden handfest gemacht und dem richter übergeben. Hebel schatzkästl. 160 . 2 2) handfest, an die hand als schützende, vertheidigende (II, 4 sp. 351) angelehnt und von personen g…