Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
grundboden m.
grundboden , m. , alem. auch grundsboden, vgl. Staub-Tobler 2, 771 ; Martin-Lienhart 2, 15 a ; Fischer schwäb. 3, 875 belegt es seit dem 17. jh. und gibt es als die im schwäb. geläufigere form an; gr. tritt mit dem 16. jh. auf und scheidet sich der bildung nach in zwei wurzeln: als zusammenrückung der formelhaften paarung grund und boden und als regelrechtes, einen theilbegriff bestimmendes compositum. 1 1) zusammengerücktes grund und boden ( vgl. grund II C) im wesentlichen auf das alem. beschränkt, doch gelegentlich auch im rheinfränk. 1@a a) gr. in ( räumlicher ) beziehung auf die bodenfläc…