Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
grundbesitz m.
grundbesitz , m. , jüngere bildung, die noch Heinsius fehlt, der aber grundbesitzer kennt; anscheinend im anschlusz daran retrograd gebildet und rasch eingebürgert. 1) abstract, das besitzen von grund und boden: heut abend wieg ich mich im grundbesitz Göthe 15, 67 W., vgl. 25, 179 W.; ausgeschlossen von gr. und gewerbe, verschanzte sich der jude im handel Riehl d. dtsche arbeit 64 ; nur er ( der edelmann ) hat das ausschlieszliche recht des grundbesitzes v . Moltke ges. schr. 1, 110. 2 ) concret, das in grund und boden bestehende besitzthum, zunächst das ländliche, also wie das ältere nur im 1…